
Gemeinderatssitzung am 19. April 2021
Ist es in Zeiten des Klimawandels und des Artensterbens sinnvoll und verantwortbar - ohne Diskussion von Alternativen - Neubaugebiete auf der grünen Wiese zu entwickeln?
Entscheidung über nicht umweltbezogene Stellungnahmen in der Gemeinderatssitzung am 19.4.2021
Zum Tagesordnungspunkt 4
Der Tagesordnungspunkt 4 Bebauungsplan "Hottenberg West" in Ammerbuch-Poltringen
- Entscheidung über alle nicht umweltbezogenen Stellungnahmen
- Beschluss über erneute öffentliche Auslegung
wurde um 20:33 Uhr aufgerufen; die einstimmige Entscheidung über die nicht umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgte um 21:22. Gesamtdauer: 49 Minuten.
Zitat aus dem Sitzungsbericht:
"Über die nicht umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher
Belange sowie über die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Stel-
lungnahmen wurde entschieden. Über die Umwelt- und Artenschutzthemen wird nach
Abschluss der Untersuchungen separat entschieden. "
Ablauf der Sitzung (TOP 4): Private Mitschrift
Text der Mitschrift
Bürgermeisterin: Frau Halm ruft um 20:33 Uhr den Tagesordnungspunkt 4 auf und stellt den Mitarbeiter des beauftragten Planungsbüros vor, Herrn Fabian Gauss. Sie weist kurz darauf hin, dass die Stellungnahmen der Bürger/innen zu den nicht umweltbezogenen Themen von der Abwägung der arten- und naturschutz-rechtlichen Belange im Herbst abgekoppelt werden und erteilt Herrn Gauss das Wort.
Planungsingenieur: Herr Gauss begrüßt die Anwesenden und beginnt mit der Darstellung der Stellungnahmen der Bürger/innen. In den nächsten knapp 25 Minuten werden die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger/innen in schnellem Tempo, stichwortartiger Verkürzung, vollkommen unstrukturiert und teilweise sehr schwer verständlich nacheinander vorgestellt (ohne Unterbrechungen).
Bürgermeisterin: Frau Halm unterbricht nach ca. 25 Minuten den Vortrag von Herrn Gaus und fragt, ob es notwendig sei, so fortzufahren und jede einzelne Stellungnahme vorzustellen. Diese Frage adressiert sie an Herrn Messner.
Berater: Der Rechtsberater der Verwaltung, Herr Messner, äußert sich derart, dass alle Stellungnahmen vorliegen und ggf. Fragen bzw. Anmerkungen dazu innerhalb der Sitzung gestellt bzw. abgegeben werden könnten. Er selbst würde noch auf den §13b eingehen und den Grund erläutern, warum die Belange der Umwelt erst im Herbst abgewogen werden können.
Bürgermeisterin: Frau Halm schlägt vor, die Vorstellung der Stellungnahmen abzubrechen, da diese alle in die gleich Richtung gehen würden und es ansonsten noch sehr lange dauern würde.
Planungsingenieur: Herr Gauss äußert sich dahingehend, dass sich in den Stellungnahmen alles wiederholen würde, d.h. alles in dieselbe Richtung geht und der vorliegende Abwägungsentwurf alles berücksichtigen würde.
Bürgermeisterin: Frau Halm sagt, dass alles nachvollziehbar sei und übergibt das Wort an Herrn Messner.
Berater: Herr Messner erläuterte zunächst die Bedingungen für die Anwendbarkeit des §13b BauGB in einem Bebauungsplanverfahren: maximal 10.000 qm überbaute Grundfläche, Aufstellungsbeschluss vor dem 31.12.2019, Wohnbebauung, keine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele von Natura 2000-Gebieten und Anschluss an einen bebauten Ortsrand. Da das Plangebiet an zwei Seiten Anschluss an die Bestandsbebauung habe, bestehen, so Herr Messner, keine Zweifel an der Anwendbarkeit.
Herr Messner erläutert im weiteren Verlauf seines Beitrags, warum die Umweltbelange erst zu einem späteren Zeitpunkt abgewogen werden können. Entsprechend seinen Ausführungen haben sich "nach dem Aufstellungsbeschluss die Standards der Umweltprüfung, insbesondere der Artenschutzprüfungen verschärft". Bei einem 13b-Verfahren wird auf einen Umweltbericht verzichtet, aber die artenschutzrechtlichen Prüfungen müssten "im vollen Umfang" durchgeführt werden. Und da sind "die Standards in den letzten zwei Jahren verschärft worden". Dies habe ihnen das beauftragte Büro so gesagt. Bei Brutvögeln seien jetzt 6 statt 3 Begehungen notwendig. Dies würde jetzt in dieser Vegetationsperiode umgesetzt und erst dann könne man die Umweltbelange abwägen. Davon unabhängig ist die Anwendbarkeit des 13b und deshalb sei es "sehr sinnvoll, dass heute abgeschichtet wird". Die Sachen, die nichts mit den Umweltbelangen zu tun haben werden heute besprochen, die Umweltbelange werden dann im Herbst besprochen. "Wahrscheinlich" werden neben den ursprünglich vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen auch andere Maßnahmen vorgeschlagen, so Herr Messner.
Bürgermeisterin: Frau Halm bedankt sich bei Herrn Messner und eröffnet die Fragerunde.
Frage 1: Warum kam der §13b zur Anwendung?
Antwort Herr Messner: Weil es geschickter für die Gemeinde sei: weniger Aufwand, weniger Kosten, Flächennutzungsplan besteht, die Aufstellung des Bebauungsplans sei wesentlich einfacher, ein Umweltbericht wird nicht benötigt, die artenschutzrechtlichen Belange müssten aber so geprüft werden, wie bei einem normalen Bebauungsplan.
Frage 2: Kann ein artenschutzrechtliches KO-Kriterium das Projekt gefährden?
Antwort Herr Messner: Es sind schon Untersuchungen erfolgt und es sind auch Sachen kritisiert worden, dass das eine oder andere nicht genügend untersucht wurde. Es müsste schon eine Art festgestellt werden, deren Lebensraum so einzigartig ist, dass eine Umsiedlung oder Sonstiges nicht möglich sei und dies sei sehr unwahrscheinlich.
Frage 3: "Das sind die Stellungnahmen der Bürger." Haben wir auch die Stellungnahmen der öffentlichen Belange? (Telekom wird genannt) "Sind die auch schon gemacht?"
Antwort Herr Gauss: "Die wurden noch nicht gemacht. Die sind eingegangen." Aufgrund des Umfangs der Stellungnahmen "von Privaten" werden diese Stellungnahmen zusammen mit den Stellungnahmen zu den Umweltbelangen abgewogen. Die sind auch sehr "überschaubar" [Anmerkung: gemeint sind hiermit wohl die Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange zu nicht umweltbezogenen Themen], "die werden dann mit abgewogen."
Frage 4 (Nachfrage): Wie wird die Prüfung der Stellungnahmen in einzelnen Teilen begründet? Was bewegt uns dazu, die Prüfung in Teilen ("salamimäßig") durchzuführen?
Antwort Herr Gauss: Als Grund wird der "Umfang" genannt. Der nächste Punkt sei die Tatsache, dass der Artenschutz noch bis in den Herbst hinein geprüft wird und die sich daraus ergebenden Aussagen erst im Herbst abgewogen werden können.
Bürgermeisterin: Frau Halm sagt, dass die Sitzungen ab dem Herbst noch voller seien und "deshalb haben wir so entschieden". Sie nennt auch die "Rechtssicherheit" und bittet dann um weitere Fragen.
Frage 5: "Die Stellungnahmen der Behörden sind bereits eingegangen, liegen uns aber nicht vor." Der Fragesteller führt dann u.a. aus, dass in den Stellungnahmen der Behörden auch gleiche Themen, wie in den vorliegenden Stellungnahmen der Bürger/innen enthalten sein könnten [...] und stellt die Frage: "Wieso müssen wir heute darüber abstimmen?"
Antwort Herr Messner: "Das Thema heute ist Abschichtung." Was heute entschieden werden könne, kann abgeschichtet werden.
Die Stellungnahmen der Behörden, als Beispiel wird das Landratsamt Tübingen genannt, beschäftigen sich "im großen Umfang mit den Natur- und Umweltbelangen" und es würden „wenig andere Bereiche, fast gar keine“ dazukommen. Die Behandlung und Abschichtung der umfangreichen Stellungnahmen der Bürger wird als sinnvoll bezeichnet - mit Ausnahme der Umweltbelange. Im Übrigen könne man davon ausgehen, dass in den Stellungnahmen der Behörden nur wenige Aussagenzu den nicht umweltbezogenen Belangen zu erwarten sind.
Bürgermeisterin Frau Halm: Frau Halm schlägt vor nach zwei noch vorliegenden Wortmeldungen (sie nennt die Namen zweier Gemeinderäte) zur Beschlussfassung überzugehen.
Frage 6: Diese Frage eines Gemeinderats bezieht sich auf die Tatsache, dass die Vorstellung der Stellungnahmen abgebrochen wurde und zwei Stellungnahmen von Bürger/innen nicht besprochen bzw. behandelt wurden. Soll über diese Stellungnahmen auch entschieden werden?
Antwort Herr Gauss, war schwer zu verstehen, sinngemäß: Die Sachen, die abgehandelt und thematisiert wurden, können beschlossen werden. … [es folgt eine Zwischenfrage, diese war akustisch nicht zu verstehen – die Mitschrift ist hier lückenhaft] ... Inhaltlich handele es sich z.B. um Abstandsregelungen und den Weg.
Antwort der Bürgermeisterin: Frau Halm weist daraufhin, dass die endgültige Fassung des Bebauungsplans noch folgt, dann nochmal behandelt würde und fragt: "Das ist schon richtig, oder?"
Antwort Herr Gauss: Der endgültige Entwurf würde im Herbst vorliegen, wenn alle Themen der Behörden eingegangen seien und die Artenschutzbelange. Dies wird dann dem Gemeinderat vorgelegt und dann darüber abgestimmt.
Frage 7 (Nachfrage zur Frage 6): Der geplante Beschluss bezieht sich auf die “Stellungnahmen der Bürger“,aber dies sei noch nicht das ganze Paket. Über Teile würde noch nicht entschieden und andere Teile würden „nicht vorliegen“. Er erkenne nicht, warum sich jetzt irgendeine Beschlussfassung ergeben würde, spricht davon, dass er hier “widersprechen“ würde und bittet um Klärung.
Antwort der Bürgermeisterin: Frau Halm sagt: „Die Beschlussfassung als solche ist OK“. ... [die nächsten 2 oder 3 Sätze waren akustisch nicht zu verstehen, Herr Messner wird angesprochen, mehr war nicht zu verstehen – die Mitschrift ist hier lückenhaft].
Antwort Herr Messner: Der “Bebauungsplanentwurf ist der jetzige Verfahrensstand“; dieser wurde entsprechend der Stellungnahmen überarbeitet. Es sei nicht zu erwarten, dass er in den Kernbereichen noch verändert wird. Ausgleichsmaßnahmen würden außerhalb des Plangebiets liegen. Nach der Behandlung der Stellungnahmen der Bürger/innen/Einwender kann der jetzige Verfahrensstand beschlossen werden.
Bürgermeisterin: Frau Halm stimmt Herrn Messner zu, erwähnt die noch folgenden Ergänzungen bis zum Herbst und fragt den fragestellenden Gemeinderat, ob es so OK sei.
Antwort des angesprochenen Gemeinderat: „Nicht ganz.“ [… Mitschrift hier lückenhaft ...] Er wäre die Stellungnahmen durchgegangen und erwähnt, dass in den Stellungnahmen Maßnahmen angesprochen werden, über die der Gemeinderat beraten oder entscheiden könne. Er hätte noch Anmerkungen und spricht an, ob man dies heute noch machen soll oder später noch Zeit sei und schlägt vor noch nichts zu beschliessen (keine “passive Akzeptanz“).
Antwort der Bürgermeisterin: Frau Halm weist daraufhin, dass es sich um einen Entwurf handeln würde und der Gemeinderat im Herbst noch Anmerkungen vorbringen könne. Für sie sei die Vorgehensweise “kein Widerspruch“ und Herr Messner hätte ihr Recht gegeben, dass es sich um den Stand heute handeln würde. Es würde sich nicht um den endgültigen Stand handeln.
Antwort Herr Messner ergänzend: “Gegenstand der heutigen Beschlussfassung sind die Stellungnahmen dieser Bürger und die Stellungnahmen der Verwaltung dazu“. […] Anmerkungen könnten heute oder in der abschließenden Stzung eingebracht werden. Das heute sei nicht der endgültige Bebauungsplan.
Bürgermeisterin Frau Halm: Wenn mehrere dies wünschen, könne man sich nochmal mit den Stellungnahmen beschäftigen. Sie schlägt die Behandlung im Wohnbaubeirat vor [Herr Messner stimmt dieser Idee zu].
Frau Halm nennt zwei Personen, die sich noch gemeldet hatten und erteilt einem Gemeinderat das Wort.
Frage (Wortmeldung) 8: Der Satzungsbeschluss wird im Herbst oder später erfolgen. Bis dahin kann noch “alles eingeflochten“ werden. Intention war “unterschiedliche Pakete zu schnüren“. [...] Der Vorschlag, nochmal im Wohnbaubeirat zu diskutieren wird wegen der “schieren Masse der Einwendungen“ als “richtig“ bezeichnet.
Bürgermeisterin: Frau Halm spricht von einer “guten Lösung“ und erteilt das Wort einer Gemeinderätin.
Frage 9: Die Gemeinderätin sagt, dass sie den „Überblick verloren“ habe und fragt, was von den Stellungnahmen in den Bebauungsplan eingearbeitet wurde.
Antwort der Bürgermeisterin: Frau Halm sagt, dass man dazu die ganzen Stellungnahmen durchschauen müsste. Das könne man im Einzelnen nicht sagen [...der Rest war akustisch schwer zu verstehen = Lücke in der Mitschrift ...]. Frau Halm erteilt einem weiteren Gemeinderat das Wort.
Frage 10: Der Gemeinderat spricht pauschal die in den Stellungnahmen genannten “Paragraphen von Gesetzen und Vorschriften“ an und fragt, ob es richtig sei, dass bei der Prüfung der Einwendungen keine Verstöße gegen Vorschriften und Gesetze festgestellt wurden.
Antwort Herr Gauss: "Das ist nicht der Fall."
Antwort der Bürgermeisterin: Frau Halm sagt ergänzend: „Es gab keine Verstöße“ (Frau Halm lacht kurz).
Frau Halm erteilt einem Gemeinderat das Wort.
Frage 11: Wann könnte es soweit sein, dass gebaggert wird?
Antwort der Bürgermeisterin: Frau Halm sagt, dass erstmal der Satzungsbeschluss vorliegen muss und fragt den Planungsingenieur.
Antwort Herr Gauss: Wenn der Satzungsbeschluss Ende 2021 erfolgt, können die Erschließungsmaßnahmen folgen. Er nennt das Frühjahr bzw. den Frühsommer 2022.
Bürgermeisterin: Frau Halm kommt zur Beschlussfassung. Es wird en bloc abgestimmt. Sie liest den Text der Beschlussfassung vor (entsprechend Punkt 1.1 und 1.2 der Tagesordnung):
"1.1 Über die nicht umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden und Träger
öffentlicher Belange sowie über die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
vorgebrachten Stellungnahmen wird entsprechend der Anlagen 5 und 6 ent-
schieden.
1.2 Über die Umwelt- und Artenschutzthemen wird nach Abschluss der Untersu-
chungen separat entschieden."
Wer für die Beschlussfassung stimmt wird von Frau Halm um ein Handzeichen gebeten, bzw. anschließend, wer dagegen ist und dann, wer sich enthält. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.
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[Ende des Tagesordnungspunkts 4 um 21:22 Uhr]
Kommentar zum TOP 4 (Gemeinderat 19.4.2021)
- Der Abwägungsentwurf vom beauftragten Planungsbüro, konkret die Abwägungstabelle wird den Stellungnahmen der Bürger/innen in keinster Weise gerecht (Abwägungstabelle: siehe Anhang in der Sitzungsvorlage).
Stellenweise ist der Abwägungstext sehr unsachlich. So wird z.B. ein begründeter Kritikpunkt als " „haarspalterische“ Aufarbeitung der Begründung" bezeichnet.
Darüber hinaus finden sich auch pauschale Vorwürfe gegen stellungnehmende Bürger/innen im "Abwägungstext", ohne jeden Nachweis. Besipiel:
"Die Art und Weise, wie der Verfasser der Stellungnahme mit dem akribischen Hinterfragen und Abarbeiten von den einzelnen Aussagen, Sätzen und Begriffen der Begründung umgeht sowie das indirekte Aussprechen von „Drohungen“ ist unangemessen und bringt zwischen den „Zeilen“ zum Ausdruck, dass der Verfasser der Stellungnahme, der gleichzeitig Angrenzer ist, grundsätzlich gegen das neue Wohngebiet in seiner Nachbarschaft ist."
Ein derart unsachlicher Stil ist befremdlich und ein Indiz dafür, dass Verwaltung und Planungsbüro kein Interesse an einem fairen Abwägungsprozess haben. Abgesehen davon sollte es grundsätzlich keine Rolle spielen, ob Fragen und Kritikpunkte von Befürworter/innen oder Kritiker/innen kommen. Bei der vorliegenden Abwägungstabelle entsteht der Eindruck, dass Kritik an der Planung grundsätzlich unerwünscht ist. Eine sorgfältige und gerechte Abwägung sieht anders aus. - Sichtweisen, die sorgfältig abzuwägen wären, werden pauschal "weggewogen". Auf viele Sachargumente wird überhaupt nicht eingegangen. Viele Fragen bleiben unbeantwortet.
- Im Verlauf der Sitzung am 19.4.2021 wird zu keinem Zeitpunkt klar, warum ein Beschluss über die nicht umweltbezogenen Aspekte in den Stellungnahmen der Bürger/innen sinnvoll oder zielführend sein soll.
- Vollkommen unverständlich bleibt auch, warum die Verwaltung zu Beginn des Abwägungsprozesses, d.h. im Vorfeld der Sitzung am 19. April 2021 nicht alle eingegangenen Stellungnahmen veröffentlicht hat.
- Der Planungsingenieur, der Rechtsberater und die Bürgermeisterin kannten die Stellungnahme des Landratamts Tübingen zum Hottenberg West. Trotzdem wurde der Gemeinderat nicht über den Inhalt dieser Stellungnahme informiert.
Hintergrund: In der Stellungnahme finden sich u.a. ähnliche Kritikpunkte, wie in den Stellungnahmen der Bürger/innen, die an diesem Tag weggewogen wurden (z.B. hinsichtlich der Anwendung des §13b BauGB oder der "Arondierung"). Diese Vorgehensweise der Verwaltungsspitze wird nachdrücklich kritisiert. Erschwerend kommt hinzu, dass die Verwaltung sich seit Mitte März 2021 geweigert hatte, diese Stellungnahme auf Anfrage von Bürger/innen zu übermitteln* und diese Stellungnahme erst über ein Widerspruchsverfahren öffentlich wurde.
* Entsprechend § 22-24 Umweltverwaltungsgesetz i.V.m. §3 Umweltinformationsgesetz besteht ein Rechtsanspruch auf die Übermittlung von Umweltinformationen.
Ernsthafte Bürgerbeteiligung braucht die Bereitschaft und die Fähigkeit zum Dialog!
Grundsätzlich vermissen wir ergebnisoffene Analysen und Diskussionen, sowie transparente Bebauungsplanverfahren.
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Stand: 30.08.2021