
Webseite zum geplanten BPlan Hottenberg West
Diese Webseite ist eine Reaktion auf das seit 2018 laufende Bebauungsplanverfahren Hottenberg West in der Gemeinde Ammerbuch.
Der Bebauungsplan (BPlan) Hottenberg West wurde 2018-2023 im vereinfachten Verfahren nach §13b Baugesetzbuch (BauGB) entwickelt. Am 16. Januar 2023 wurde die Satzung beschlossen.
Das BVerwG hat mit Urteil vom 18. Juli 2023 entschieden, dass § 13b BauGB europarechtswidrig ist. Bedingt durch zwei Rügen des Bebauungsplans Hottenberg West (23.8.23 bzw. 2.11.23) wurde der BPlan Hottenberg West - wegen der Europarechtswidrigkeit - rückwirkend rechtsungültig. Die Problemtik des §13b BauGB war von Anfang an bekannt, d.h. die Bauverwaltung Ammerbuch wurde bereits 2018 darauf hingewiesen.
Am 6. November 2023 beschloss der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung eine vertraglich vereinbarte Mindest-Nachzahlung im Vorgriff auf eine endgültige Festlegung des Wertzuwachses an die früheren Flurstückseigentümer/innen im Baugebiet „Hottenberg West“ auszubezahlen. Zu diesem Zeitpunkt lag kein rechtsgültiger BPLan vor; vertraglich entsteht eine Nachzahlungspflicht, wenn ein rechtsgültiger BPlan vorliegt. Das war im November 2023 nicht der Fall.
Im Februar 2024 folgte eine Rüge nach §215 BauGB (wegen diverser beachtlicher Abwägungsmängel) und ein Normenkontrollantrag des BUND. Am 18. März 2024 wurde der rechtsungültige BPlan vom Gemeinderat aufgehoben.
Ein erneuter Aufstellungsbeschluss zum Hottenberg West folgte am 6. Mai 2024. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 18. Mai - 21. Juni 2024 statt. Am 9. September 2024 billigte der Gemeinderat den Entwurf und beschloss die öffentlich Auslegung der Planungsunterlagen (Auslegungszeit und Möglichkeit für eine formale Beteiligung: 23. September - 23. Oktober 2024).
Am 22. September 2025 steht der Satzungsbeschluss (BPlan Hottenberg West) auf der Tagesordnung des Gemeinderats.
Begründete Kritik am Verfahren
Das Verfahren leidet von Anfang an, d.h. seit 2018, unter einer einseitigen Vorfestlegung der Verwaltungsspitze auf die Bebauung des Plangebiets Hottenberg West.
Tatsachen und Argumente, die gegen ein Baugebiet Hottenberg West sprechen, werden ignoriert oder in pauschaler Weise weggewogen. Das Gebot der Sachlichkeit wird missachtet.
Ohne eine professionelle, ansatzweise gerechte und zielführende Abwägung aller Tatsachen und Argumente wird ein Bebauungsplanverfahren zur Farce.
Die wesentlichen Kritikpunkte in Kürze
- Keine Diskussion von Alternativen zur Schaffung von Wohnraum in Ammerbuch.
- Keine Erfassung der vorhandenen Innenentwicklungsmöglichkeiten. Der Leitsatz "Innenentwicklung vor Außenentwicklung" wird missachtet, obwohl Ammerbuch den Wohnraumbedarf der Gemeinde bis 2030, 2035 oder 2040/2045 problemlos ohne ein Neubaugebiet Hottenberg West decken könnte.
- Keine Berücksichtigung von gemeinwohlorientierten Aspekten, die gerade in Zeiten des Klimawandels gegen ein Neubaugebiet Hottenberg West sprechen. Diese werden sehr pauschal weggewogen. Neubaugebiete "auf der grünen Wiese" (= in nicht-integrativen Lagen) stehen im Widerspruch zur angestrebten Mobilitätswende, zu den Klimaschutzzielen, zum Flächen- und Bodenschutz sowie dem Arten- und Naturschutz.
- Keine ernsthafte Bürgerbeteiligung, nur zwei einseitig moderierte Informationsveranstaltungen. Das Versprechen der Bürgermeisterin von 2019, "Kommunikation auf Augenhöhe", wurde nicht eingehalten.
- Fehlende Transparenz
Die Verwaltung hat sich zum Beispiel über einen Zeitraum von mehr als 2 Jahren geweigert, Umweltinformationen zum Bebauungsplanentwurf Hottenberg West (oder zum Wolfsberg) auf Antrag (UVwG) zu übermitteln. Mittlerweile hat die Kommunalaufsicht in einem Widerspruchsverfahren entschieden, dass ein derartiges Recht auf Umweltinformationen auch während eines laufenden BPlan-Verfahren besteht. - Keine Wirtschaftlichkeitsanalyse
Es bleibt vollkommen unklar, wie die Gemeinde Ammerbuch die Haushaltsgrundsätze (Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Effizienz) einhalten möchte, wenn bei kostenintensiven Projekten (NBG Hottenberg West, ebenso beim NBG Wolfsberg III) vor einem Satzungsbeschluss keine Wirtschaftlichkeitsanalyse vorgelegt wird (inkl. Folgekostenabschätzung). - ...
Ernsthafte Bürgerbeteiligung braucht die Bereitschaft und die Fähigkeit zum Dialog!
Grundsätzlich vermissen wir ergebnisoffene Analysen und Diskussionen, sowie transparente Bebauungsplanverfahren.
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Stand: 16.09.2025